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  • 9. Juli 2026

Änderungen der BEG-Förderung: Übergangsphase gestartet – Wichtige Fristen für kommunale Liegenschaften

Aufgrund der aktuellen Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Bundesregierung gelten ab sofort neue Spielregeln für die energetische Sanierung und den Heizungstausch. Diese Änderungen sind für Kommunen als Eigentümerinnen von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z. B. Schulen, Rathäuser oder Heime) unmittelbar relevant.

Wichtige Fristen und Antragsstopp

Ab sofort befindet sich die KfW in einer technischen Umstellungsphase.

  • Keine neuen Bestätigungen: Bis zum Start der neuen Bedingungen am 21. Juli können keine neuen (gewerblichen) Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) oder technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.
  • Frist für alte Konditionen: Kommunen, die bereits eine (g)BzA oder TPB vorliegen haben, können Anträge zu den bisherigen (höheren) Konditionen nur noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr einreichen.
  • Neustart: Ab dem 21. Juli 2026 ist die Antragstellung für alle Produkte zu den neuen Bedingungen wieder möglich.

Betroffene Förderprodukte für Kommunen

Die Anpassungen betreffen die zentralen kommunalen Förderprogramme der KfW:

  • Kredit 264 & Zuschuss 464: Sanierung und Kauf von Effizienzgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude).
  • Zuschuss 422: Spezielle Heizungsförderung für Kommunen.

Neue Förderkonditionen ab 21. Juli 2026

Während die Grundförderung von 30 % bestehen bleibt, sinken die förderfähigen Höchstbeträge für die erste Wohneinheit (bzw. entsprechende Einheiten bei Nichtwohngebäuden):

  • Der förderfähige Betrag sinkt von 30.000 Euro auf 28.000 Euro.
  • Künftig erfolgt eine regelmäßige Reduzierung um 750 Euro jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres.
  • Wichtig: Bestehende BzAs, die in der Umstellungsphase nicht genutzt werden, können ab dem 21. Juli zwar weiter verwendet werden, unterliegen dann aber automatisch den neuen, geringeren Förderhöchstbeträgen.

Auf der zentralen Übersichtsseite der KfW lassen sich alle Anpassungen widerfinden: BEG-Infoseite der KfW

Termin-Hinweis: Experten-Austausch mit der KfW

Um diese Änderungen und ihre Auswirkungen auf Ihre kommunalen Sanierungsprojekte sowie die Fördermittelberatung gemäß § 18 NKlimaG zu besprechen, lädt die Energieagentur Schaumburg ein:

Am 13.08.2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr wird ein Experte der KfW bei uns in der Agentur (Am Krankenhaus 1a, Stadthagen) zu Gast sein.

Es besteht die Möglichkeit für individuelle Termine vor Ort oder einen Online-Austausch. Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt per Mail bei ira.panolias@energieagentur.de.

Änderungen bei der BEG-Förderung: Übergangsphase beim Heizungstausch gestartet
Das Entsiegelungskataster als kommunales Werkzeug für eine resiliente Gemeindeentwicklung

Energieagentur Schaumburg gGmbH

Am Krankenhaus 1a
31655 Stadthagen

Zentrale:
05721-96718-60
E-Mail:
info@energieagentur-shg.de

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