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Wärmeplanung

Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden – so festgelegt am 28. Juni 2022 in der Novelle zum NKlimaG. Mit der Novelle wurde das im Dezember 2020 verabschiedete „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (NKlimaG)“ kaum ein Jahr später schon verschärft.

Die Klima-Ziele können dabei nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung aller Gebäude energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt.

Einen Schwerpunkt im NKlimaG nimmt daher die kommunale Wärmeplanung (§ 20) ein. Die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung betrifft im Landkreis Schaumburg die Mittelzentren Bad Nenndorf, Bückeburg, Rinteln und Stadthagen ab dem 01.01.2024. Bis spätestens 31.12.2026 müssen diese für ihr gesamtes Gemeindegebiet eine kommunale Wärmeplanung erstellt und veröffentlicht haben.

Auch andere Kommunen im Landkreis machen sich auf den Weg.

Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, für ganze Kommunen, Stadtteile und Quartiere aus einer übergeordneten Perspektive heraus eine räumliche Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzustellen.

Die Ergebnisse dieser strategischen Wärmeplanung müssen in die kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert werden, damit u. a. auch die notwendigen Flächen für die kommunale Wärmewende sichergestellt werden können. Hierfür ist Bauleitplanung notwendig.

Dazu gehören z. B. die Darstellungen und Festsetzungen von Leitungstrassen, Flächen für saisonale Wärmespeicher, Heizzentralen, solarthermische Großanlagen oder die Erschließung von Umweltwärmequellen.

Die kommunale Wärmeplanung stärkt damit insbesondere die planerische Dimension der Wärmewende.

Dabei unterstützt die Energieagentur die Kommunen mit Anregungen, Informationen und geeigneten Arbeitsmaterialien.

Die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie für alle Kommunen, die nicht Mittel- oder Oberzentrum sind, gefördert. Diese Kommunen erhalten einen Zuschuss bis zu 90 Prozent; bei Finanzschwäche besteht die Möglichkeit einer Vollfinanzierung. Dieses Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. Danach beträgt der Zuschuss 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Am 01. Juni 2023 findet dazu von der KEAN die nächste digitale Fragestunde zur kommunalen Wärmeplanung statt. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Die FAQ zur digitalen Fragestunde geben wesentliche Hinweise zu Kosten, Musterleistungsverzeichnis, Anforderungen an die durchführende Stelle und Förderung. Die Agentur für kommunalen Klimaschutz bietet am 05. Juni 2023 eine Online-Sprechstunde „Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Kommunale Wärmeplanung“ an. Die Informationen (Anmeldung und Inhalte) finden Sie hier.

Die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat ein Online-Seminar zu Geschäftsmodellen, Finanzierung und Förderung für eine erneuerbare Wärmeversorgung in Kommunen in der Reihe „Grüne Wärme für Dörfer & Städte“ – ein Format der FNR in Kooperation mit dem DStGB und dem DLT – durchgeführt. Die Reihe wird am 21. Juni 2023 mit dem Thema „Biogas und Biomethan in der kommunalen Wärmeversorgung“ (https://veranstaltungen.fnr.de/gruene-waerme/programm) weitergeführt. Einen Rückblick auf das Online-Seminar am 26. April 2023 finden Sie hier.

Leitfaden „Kommunale Wärmeplanung“
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen KEAN hat den „Leitfaden Kommunale Wärmeplanung“ entwickelt. Der Leitfaden gibt einen Überblick über den Prozess der Wärmeplanung und stellt in sechs Arbeitshilfen Details der Planungsschritte, mögliche Technologien, Beispiele aus der Praxis und Fördermöglichkeiten vor.

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende motiviert und unterstützt Kommunen bei der Initiierung und Umsetzung der Wärmeplanung und setzt sich für eine bundesweit möglichst vergleichbare Wärmeplanung in Kommunen ein.

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