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Aktuelles: Allgemein

  • 9. Juli 2026

Änderungen bei der BEG-Förderung: Übergangsphase beim Heizungstausch gestartet

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebilligt. Damit treten ab dem 09. Juli 2026 wichtige Neuerungen in Kraft, die insbesondere den Heizungstausch betreffen.

Vorübergehender Antragsstopp

Ab sofort können neue Vorhaben für den Heizungstausch vorübergehend nicht mehr beantragt werden. Eine Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen bei BAFA und KfW wird erst wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich sein.

Übergangsphase bis zum 21. Juli 2026

Die aktuelle Übergangsphase dient der technischen Umstellung der Förderprogramme sowie der Umsetzung einer Vertrauensschutzregelung. In diesem Zeitraum gilt:

  • Bereits eingereichte Anträge zu den bisherigen Konditionen werden weiterhin bearbeitet.
  • Liegt bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA vor, können Anträge noch zu den bisherigen Konditionen gestellt werden.
  • Neue BzA- oder TPB-Dokumente können erst wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.

Neue Förderkonditionen ab dem 21. Juli 2026

Nach aktuellen Angaben der KfW bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen. Allerdings ändern sich die förderfähigen Höchstbeträge:

  • Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) berücksichtigt.
  • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert:
    • jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres
    • um jeweils 750 Euro

Zusätzlich ergeben sich weitere Anpassungen:

  • Der Geschwindigkeitsbonus wird reduziert.
  • Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt – Haushalte mit geringem Einkommen und Familien profitieren stärker.
  • Ab 2027 ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen vorgesehen.

Diese Änderungen führen dazu, dass sich die maximal förderfähigen Investitionskosten für klimafreundliche Heizungen schrittweise verringern werden.

Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Die kurzfristigen Änderungen werfen viele Fragen auf: Wer kann noch von den bisherigen Konditionen profitieren? Lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden, oder ist Abwarten sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Wer bereits mit einem Vorhaben begonnen hat oder entsprechende Unterlagen vorliegen hat, sollte dringend prüfen, ob noch eine Antragstellung zu den bisherigen Konditionen möglich ist.

Empfehlung der Energieagentur

Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Heizungstausch planen, sollten die aktuellen Fristen und Bedingungen genau im Blick behalten. Eine frühzeitige Prüfung der individuellen Situation kann finanzielle Vorteile sichern.

Weitere Informationen und Unterstützung

Um die Änderungen besser einzuordnen, stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen übersichtlich zur Verfügung:

Zum Förderüberblick

Darüber hinaus bietet unser Kooperationspartner co2online ein kostenloses Webinar an:

Kostenloses Webinar zu den neuen Förderbedingungen
Am 16. Juli um 12 Uhr informieren Expertinnen und Experten umfassend über die aktuellen Änderungen. Frank Hettler (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg) sowie Michael Hoppe (Heizungsbauer und Unternehmer) erläutern die neuen Regelungen, geben praktische Tipps und beantworten Ihre Fragen.

Zur Anmeldung zum Webinar

Quelle: Newsletter von co2online

Ihre Meinung zählt: Wie soll die Sanierung der Zukunft aussehen?
Änderungen der BEG-Förderung: Übergangsphase gestartet – Wichtige Fristen für kommunale Liegenschaften

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05721-96718-60
E-Mail:
info@energieagentur-shg.de

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