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Der gesetzliche Rahmen ist definiert: Gemäß § 19 NKlimaG sind alle niedersächsischen Kommunen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 Potenziale für die Entsiegelung in einem digitalen Kataster zu erfassen. Dass dies weit mehr als eine bloße Erfüllung von Paragraphen ist, zeigen die bereits geführten Gespräche zu Hochwasserpartnerschaften in unserer Region.
Wie der Weg zur „Schwammregion Schaumburg“ praktisch und vor allem gemeinsam gestaltet werden kann, wird beim nächsten kommunalen THG-Netzwerktreff besprochen:
Programm-Highlights:
Im Anschluss laden wir Sie zum aktiven Austausch an interaktiven Tischgesprächen ein.
Kommunale- Anmeldung: Bitte bis zum 11.08.2026 an ira.panolias@energieagentur.de
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