Schaumburg SolarFair – Förderprogramm für Balkonkraftwerke

Solarstrom vom eigenen Balkon: Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen – auch ohne eigenes Dach oder große Investition. Mit „Schaumburg SolarFair“ macht die Energieagentur Schaumburg dieses Angebot gezielt für einkommensschwache Haushalte im Landkreis zugänglich, die bislang oft nicht die finanziellen Mittel hatten, sich an der Energiewende zu beteiligen.

Schaumburg SolarFair – Gemeinsam klimafreundlich leben!

Mit dem Förderprogramm „Schaumburg SolarFair“ unterstützt die Energieagentur Schaumburg Empfänger*innen von Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder Kindergeldzuschlag beim Erwerb eines Balkonkraftwerks. Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten im Landkreis Schaumburg eine aktive Teilhabe am Klimaschutz zu ermöglichen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, ein Stück Unabhängigkeit in der Stromversorgung zu schaffen und einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landkreises zu leisten.

Wer bekommt das Geld?

Sie können das Geld bekommen, wenn:

  • Sie in Schaumburg wohnen (Sie müssen dort auch gemeldet sein.)
  • und Sie eine dieser Leistungen bekommen:
    • Bürgergeld
    • Wohngeld
    • Grundsicherung
    • Kindergeld-Zuschlag

Wie viel Geld gibt es?

Sie bekommen 150 Euro. Das Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Es gibt nur 130 Plätze. Wer zuerst den Antrag stellt, bekommt zuerst das Geld. Es gibt keinen Anspruch auf das Geld. Das heißt: Sie haben kein Recht darauf. Auch wenn Sie alle Regeln erfüllen.


Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Sie können ab dem 1. September 2026 einen Antrag stellen.

Wichtig: Kaufen Sie das Balkon-Kraftwerk noch nicht! Warten Sie, bis Sie die Zusage bekommen haben. Erst dann dürfen Sie das Balkon-Kraftwerk kaufen. Sonst bekommen Sie kein Geld.

 


Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag hat zwei Schritte.

Schritt 1 Antrag auf Zuschuss:

Das ist der erste Antrag. Sie stellen ihn auf unserer Internet-Seite.

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Ihre Telefon-Nummer (das ist freiwillig)
  • die Adresse, wo das Balkon-Kraftwerk hin soll
  • die Nummer von Ihrem Strom-Zähler
  • die Angabe: Sind Sie Eigentümer/in oder Mieter/in?

Antrag auf Zuschuss jetzt stellen (Text anklicken)

Dann warten Sie auf unsere Antwort. Sie bekommen eine E-Mail von uns. In der E-Mail steht eine Förder-Nummer. Die Förder-Nummer ist wichtig. Heben Sie die E-Mail gut auf.

Erst jetzt dürfen Sie das Balkon-Kraftwerk kaufen.


Schritt 2 Antrag auf Auszahlung:

Diesen Antrag stellen Sie, nachdem Sie das Balkon-Kraftwerk gekauft und aufgehängt haben.

Zuerst müssen Sie das Balkon-Kraftwerk anmelden. Das macht man im Internet. Die Anmelde-Stelle heißt: Marktstammdatenregister. Das ist eine Liste von der Bundesnetzagentur.

Für den zweiten Antrag brauchen Sie:

  • Ihre Förder-Nummer
  • Ihre Bank-Verbindung (IBAN und BIC)
  • Daten zu Ihrem Balkon-Kraftwerk
  • das Datum, seit wann die Anlage läuft

Sie müssen auch diese Unterlagen hochladen:

  • den Bescheid über Ihre Leistung (zum Beispiel: Bürgergeld-Bescheid)
  • die Rechnung vom Balkon-Kraftwerk
  • einen Beweis, dass Sie bezahlt haben (zum Beispiel: Ihr Konto-Auszug)
  • den Beweis von der Anmeldung beim Marktstammdatenregister
  • ein Foto von der montierten Anlage

Wichtig: Stellen Sie diesen Antrag spätestens bis zum 1. Dezember 2027. Sonst bekommen Sie kein Geld mehr.

Antrag auf Auszahlung jetzt stellen (Bitte den Text anklicken)

Was passiert nach dem Antrag?

Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn etwas fehlt schreiben wir Ihnen eine E-Mail. Sie haben  4 Wochen Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Ist alles vollständig? Dann bekommen Sie Ihr Geld. Das Geld bekommen Sie auf einmal überwiesen.


Wie lange muss ich das Balkon-Kraftwerk behalten?

Sie müssen das Balkon-Kraftwerk mindestens 3 Jahre benutzen.

Wollen Sie es früher abbauen? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid.

 

Informationen zum Förderprogramm


Wer hilft mir?

Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie Hilfe beim Antrag?

Kommen Sie gerne persönlich vorbei. Die Energieagentur Schaumburg hilft Ihnen.

Energieagentur Schaumburg Am Krankenhaus 1a 31655 Stadthagen

Telefon: 05721-96718-60 E-Mail: info@energieagentur-shg.de


Anmeldungen bei dem Marktstammdatenregister

Hier finden Sie die Links zur Anmeldung:

Unterstützer des Förderprogramms:

Landkreis Schaumburg

Beitragsbild: „nnattalli/stock.adobe.com

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