Erneuerbare Energien sollen in die Fläche. Eine Möglichkeit der Umsetzung bieten Bauleitpläne: Seit dem 30.07.2011 ist in § 1a Abs. 5 BauGB ausdrücklich festgeschrieben: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.“ Hierdurch hat der Gesetzgeber den klaren Auftrag an die Kommunen formuliert, mit der Gestaltung ihrer Bauleitpläne aktiv an der Bekämpfung des Klimawandels mitzuwirken.
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