Spaßkellner Commedykellner Hannover

Klimaschutz in Niedersachsen

Ambitionierte Klimaziele in Niedersachsen
„Wir haben (…) eines der modernsten und weitestgehenden Klimagesetze bundesweit (…). Der Klimawandel schreitet voran, wir in Niedersachsen handeln. Der Weg hin zu unseren Zielen ist ambitioniert, aber einhaltbar und schaffbar“ Umweltminister Olaf Lies zur Veröffentlichung der Novelle des NKlimaG, 2022).

Klimaschutz in Niedersachsen

Niedersachsen hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 seine Treibhausgasemissionen nicht nur signifikant zu senken, sondern sogar treibhausgasneutral zu werden – so festgelegt am 28. Juni 2022 in der Novelle zum Niedersächsischen Klimagesetz. Da der größte Teil der niedersächsischen Treibhausgasemissionen energiebedingt sind, heißt Klimaschutz in Niedersachsen vor allem, den Umgang mit Energie zu verändern: Energie sparen, Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien ausbauen.

Kommunale Pflichtaufgaben sollen Klimaschutz vor Ort stärken

In niedersächsischen Kommunen sind bestimmte kommunale Pflichtaufgaben wie Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung, Beratung der angehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln, eine Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern zur Klimafolgenanpassung oder auch die Pflicht für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31.12.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, dazu gekommen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat diesbezüglich eine Übersichtdatei mit den von der Gesetzespflicht betroffenen Kommunen in Niedersachsen erstellt, die Sie hier einsehen können.

Photovoltaikpflicht für Neubauten

Neben der Verschärfung der Klimaschutzziele geht es in der Novelle des Klimagesetzes auch um Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele führen sollen. So sieht das neue Klimagesetz eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten vor – bislang war diese Pflicht lediglich für gewerbliche Neubauten vorgesehen. Die Solarpflicht gilt bei der Errichtung neuer Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50m2. Bei Gewerbebauten gilt die Regelung für alle Neubauten, deren Bauanträge, Anträge auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 nach dem 31. Dezember 2022 übermittelt werden; bei Wohngebäuden ist der Stichtag der 31. Dezember 2024 und bei allen anderen Neubauten der 31. Dezember 2023.
Vorgesehen ist auch eine PV-Pflicht auf geeigneten offenen Parkplätzen oder Parkdecks mit mehr als 50 Parkplätzen.

Ausbau der Erneuerbaren wird beschleunigt

Um mehr Tempo in den Ausbau der Erneuerbaren zu bekommen, werden zudem Flächen- und Leistungsziele für Wind- und Solarenergie ausgewiesen. Mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche soll demnach bis 2027 für die Windenergienutzung ausgewiesen werden; 2033 soll der Wert bei 2,2 Prozent der Landesfläche liegen. Bis 2033 soll zudem 0,47 Prozent der Landesfläche für die PV-Nutzung ausgewiesen werden.
Bis Ende 2035 soll die PV-Leistung in Niedersachsen mindestens 65 Gigawatt betragen – ein ambitioniertes Ziel, das durch die genannte PV-Pflicht in neuen Gebäuden, aber auch durch vereinfachte Genehmigungsverfahren (z.B. in der Umgebung von Kulturdenkmälern) erreicht werden soll. Weitere Informationen zum NKlimaG finden Sie auf der Webseite: Klimaschutz in Niedersachsen.

Weitere Themen
Tipps
Quisque imperdiet porta imperdiet. Venenatis pulvinar libero mattis porta imperdiet. Venenatis pulvinar und noch eine Zeile mehr.
Förderungen
Quisque imperdiet porta imperdiet. Venenatis pulvinar libero mattis porta imperdiet. Venenatis pulvinar und noch eine Zeile mehr.
Kampagnen
Quisque imperdiet porta imperdiet. Venenatis pulvinar libero mattis porta imperdiet. Venenatis pulvinar und noch eine Zeile mehr.
Projekte von Bürgern
Quisque imperdiet porta imperdiet. Venenatis pulvinar libero mattis porta imperdiet. Venenatis pulvinar und noch eine Zeile mehr.
Newsletter abonnieren
Die wichtigsten Neuigkeiten zur Energieagentur Schaumburg.