Energieberichte

Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden. Die Pflicht zur Aufstellung von Energieberichten in Kommunen ist in § 17 NKlimaG verankert.

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Neben der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung gilt nun auch die Pflicht zur Vorlage von Energieberichten für kommunale Gebäude, um Möglichkeiten zur Senkung und Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Niedersächsisches Klimagesetz fordert Transparenz
Dies regelt das NKlimaG 2022 im §17: Der Energiebericht der Kommune muss erstmalig für das Jahr 2022 erstellt werden (Vorlage bis zum 31.12.2023), danach alle drei Jahre, mit dem Berichtszeitraum von drei Jahren beginnend ab 2023.

Überblick über alle Gebäude
Darin sollen alle kommunalen Gebäude, für die Energiekosten gezahlt werden, erfasst werden. Dazu zählen auch kommunale Eigenbetriebe und Tochterbetriebe. Die Energieberichte müssen verpflichtend veröffentlicht werden, z. B. in den zuständigen Gremien und auch gegenüber den Bürgern. Dabei ist die Form frei wählbar.

Inhalt der Energieberichte
Der Inhalt der Energieberichte ist im Gesetz vorgegeben. So sollen in den Berichten mindestens die Darstellung der Kosten und der Verbräuche für Strom und Wärme pro Jahr sowie die daraus resultierenden THG-Emissionen angegeben werden. Ebenso sollen gebäudescharfe Daten bezogen auf die Nutzfläche dargestellt werden.

Energieberichte bilden eine Säule eines umfassenden Kommunales Energiemanagements (KEM).

Bei der Aufstellung der Energieberichte unterstützt die Energieagentur die Kommunen mit Anregungen, Informationen und geeigneten Arbeitsmaterialien.

Digitale Hilfsmittel für kommunale Energieberichte: Kom.EMS
Digitale Hilfsmittel können maßgeblich dazu beitragen, Klimaschutzvorgaben in der Kommune schneller zu erfüllen und damit sowohl Treibhausgase wie auch öffentliches Geld zu sparen. Kommunales Energiemanagement mit digitalen Hilfsmitteln erleichtert es deutlich, Energieberichte zu erstellen.

Kom.EMS steht für Kommunales Energiemanagement-System und ist ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen. Kom.EMS kann von niedersächsischen Kommunen kostenfrei genutzt werden. Mehr über KomEMS und das Angebot für Pilotkommunen.

KEAN: Hilfestellungen zum Energiemanagement
Die KEAN hat Hilfestellungen für Kommunen erarbeitet, die sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen.

Energieagentur: Kurzanleitung für Energieberichte
Die Energieagentur hat eine Kurzanleitung für Kommunen zusammengestellt, die Vorschläge für den Inhalt eines Energieberichts gemäß § 17 NKlimaG enthält.

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