Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden – so festgelegt am 28. Juni 2022 in der Novelle zum NKlimaG. Mit der Novelle wurde das im Dezember 2020 verabschiedete „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (NKlimaG)“ kaum ein Jahr später schon verschärft.
Die Pflicht zur Aufstellung von Energieberichten in Kommunen ist in § 17 NKlimaG verankert.