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Aktuelles: Klimaschutz im Landkreis

  • 12. Juli 2022

Entsorgung von Elektroaltgeräten – Neue Regelung ab dem 01.07.2022

Es gibt gute Nachrichten! Die Rückgabe von Elektroaltgeräten wird einfacher.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Zukünftig kann man Elektro-Geräte in Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten kostenlos abgeben. Alternativ können die Geräte wie gewohnt auch bei einem Recyclinghof abgegeben werden.

Was sie unbedingt beachten müssen! Es können max. nur 3 Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm pro Person abgegeben werden. Typische Geräte wären: Toaster, Föhne oder auch Smartphones. Größere Geräte können kostenlos beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes abgegeben werden.

Die Regelung gilt nur für Läden, die eine Gesamtverkaufsfläche von über 800 Quadratmeter haben. Außerdem sind Online-Händler auch zur Rücknahme von Altgeräte verpflichtet.

Umweltfreundliche Entsorgung von wertvollem Elektroschrott

In vielen Elektrogeräten sind sowohl wertvolle Rohstoffe als auch schädliche Stoffe verbaut, die richtig entsorgt oder wiederverwertet werden müssen. Durch das neue Gesetz wird eine neue Möglichkeit geschaffen, wertvollen Rohstoff umweltfreundlich wiederzuverwerten und schädliche Stoffe richtig zu entsorgen. Das schon die Umwelt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen (bundesregierung.de)

Bildquelle: freepik.com

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