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Aktuelles: Allgemein

  • 9. Juli 2026

Änderungen bei der BEG-Förderung: Übergangsphase beim Heizungstausch gestartet

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebilligt. Damit treten ab dem 09. Juli 2026 wichtige Neuerungen in Kraft, die insbesondere den Heizungstausch betreffen.

Vorübergehender Antragsstopp

Ab sofort können neue Vorhaben für den Heizungstausch vorübergehend nicht mehr beantragt werden. Eine Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen bei BAFA und KfW wird erst wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich sein.

Übergangsphase bis zum 21. Juli 2026

Die aktuelle Übergangsphase dient der technischen Umstellung der Förderprogramme sowie der Umsetzung einer Vertrauensschutzregelung. In diesem Zeitraum gilt:

  • Bereits eingereichte Anträge zu den bisherigen Konditionen werden weiterhin bearbeitet.
  • Liegt bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA vor, können Anträge noch zu den bisherigen Konditionen gestellt werden.
  • Neue BzA- oder TPB-Dokumente können erst wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.

Neue Förderkonditionen ab dem 21. Juli 2026

Nach aktuellen Angaben der KfW bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen. Allerdings ändern sich die förderfähigen Höchstbeträge:

  • Für die erste Wohneinheit werden künftig maximal 28.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) berücksichtigt.
  • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert:
    • jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres
    • um jeweils 750 Euro

Diese Anpassung bedeutet, dass sich die maximal förderfähigen Investitionskosten für klimafreundliche Heizungen schrittweise verringern werden.

Empfehlung der Energieagentur

Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Heizungstausch planen, sollten die aktuellen Fristen und Bedingungen genau im Blick behalten. Insbesondere bei bereits begonnenen Vorhaben lohnt es sich zu prüfen, ob noch eine Antragstellung zu den bisherigen Konditionen möglich ist.

Quelle: Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD)

Ihre Meinung zählt: Wie soll die Sanierung der Zukunft aussehen?
Änderungen der BEG-Förderung: Übergangsphase gestartet – Wichtige Fristen für kommunale Liegenschaften

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05721-96718-60
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