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Energy Sharing ist seit dem 1. Juni 2026 gesetzlich im §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Damit wird erstmals ermöglicht, erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz gemeinschaftlich zu nutzen – etwa zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen oder kleinen und mittleren Unternehmen.
Allerdings müssen die praktischen Voraussetzungen dafür noch geschaffen werden; es gibt nach wie vor offene Fragen zu Umsetzung und Rahmenbedingungen.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gibt in ihrem aktuellen Beitrag einen kompakten Überblick zum aktuellen Stand, zu Teilnahmevoraussetzungen und zu den Chancen für die Energiewende:
www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Neues-zum-Energy-Sharing-5034
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