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Aktuelles: Allgemein

  • 21. Mai 2026

Förderung des Umbaus auf Wärmepumpen für Hausbesitzer (KfW-Zuschuss Nr. 458) und kommunale Wärmeplanung

Wärmepumpe in Bestandsgebäuden

Auch nach der Veröffentlichung der kommunalen Wärmepläne ist weiterhin eine Förderung von Wärmepumpen für Hausbesitzer auch mit dem Klimageschwindigkeitsbonus möglich:

  • Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan für Städte und Gemeinden, um die lokale Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Damit werden die Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelheizungen definiert.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) ist davon abhängig, dass der Antragsteller selbstnutzender Eigentümer ist und die Bedingungen der Richtlinie 8.4.4. sowie die Technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllt werden.
  • Gemäß TMA gilt: Förderfähig sind alle Einzelheizungen, welche die TMA erfüllen. In einem Gebiet mit ausgewiesenem Anschluss- oder Benutzungszwang (Beachte: Satzungsgebiet) ist ausschließlich die Förderung eines „Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz“ möglich.
  • Wenn also der Wärmeplan einen Anschluss- oder Benutzungszwang ausweist, ist das kein Ausschluss für den KGB, sondern für alle Einzelheizungen. Der Kunde kann dann keine Wärmepumpe beantragen.

Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich gern an die Energieagentur Schaumburg (info@energieagentur-shg.de, 05721-96718-60).

Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte

Energieagentur Schaumburg gGmbH

Am Krankenhaus 1a
31655 Stadthagen

Zentrale:
05721-96718-60
E-Mail:
info@energieagentur-shg.de

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