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Aktuelles: Newsletter

  • 17. Januar 2025

Verzögerung bei Bewilligungen für die Kommunalrichtlinie 2025

Bekanntermaßen ist es ab dem 01.02.2025 wieder möglich, Anträge im Rahmen der überarbeiteten Kommunalrichtlinie einzureichen. Die Förderung ist etwas vereinfacht worden, indem es eine Festbetragsförderung für Kommunen gibt, und die Antragsstellung ist über pauschalierte Ansätze auch leichter als bisher.

Allerdings gibt es aktuell keinen beschlossenen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 und durch die vorgezogene Bundestagswahl und die anschließende Regierungsbildung ist von einer verlängerten vorläufigen Haushaltsführung auszugehen.

Deswegen werden wahrscheinlich Bewilligungen für alle Förderprogramme vom Bund (wie auch für die Kommunalrichtlinie) voraussichtlich nicht vor dem letzten Quartal 2025 ausgesprochen werden können.

Die Bundesgesellschaft ZUG, die für die Umsetzung der Bundes-Förderprogramme in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zuständig ist, sagt, dass Anträge zurzeit weiterbearbeitet werden, damit die Bewilligungen dann schnell erfolgen können.

Bitte beachten: Für Vorhaben mit Personaleinsatz bittet die ZUG um Abstimmung, um in Abhängigkeit von der konkreten Situation vor Ort entscheiden zu können. Wenn Sie also ein Vorhaben beantragt haben, in dem es (auch) um eine Stelle geht, dann wenden Sie sich persönlich direkt an die ZUG. Umso früher Sie die ZUG kontaktieren, umso früher können die Mitarbeitenden dort auf Ihre Bedürfnisse reagieren.

KEAN-Veranstaltung: Kommunen in der Wärmeplanung
18.02.2025: Workshop „Förderung für Klima- und Umweltschutz im kommunalen Umfeld“

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05721-96718-60
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