- 18. Oktober 2023
Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“
Die KfW Bankengruppe hat die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbessert. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
- Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze hat sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht.
- Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
- seit 01.03.2024: Einführung der 20-jährigen Zinsbindung (s.u.)
Die neuen Konditionen im Detail:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
• 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
• 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
• ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ („Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude)“:
• 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
• 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro¬
• ab 5 Kinder: 270.000 Euro¬
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab
Weitere Verbesserung: Einführung der 20-jährigen Zinsbindung
Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an, damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren.
Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Informationen zum Kredit und zum Vorab-Check: Zur Förderung Wohneigentum für Familien