- 10. Oktober 2023
Schlaglicht: Energieeffizienzgesetz EnEfG
KEAN, 28.09.2023:
Im Rahmen des EnEfG wurde erstmalig ein konkretes Energieeinsparziel für das Jahr 2030 definiert. So soll der Endenergieverbrauch bis 2030 um mehr als 500 TWh (ggü. 2008) reduziert werden. Ab 2024 ist zur Erreichung dieses Ziels vorgesehen, jährliche Einsparungen von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) zu erbringen.
Zum Erfolg beitragen soll auch die öffentliche Hand – daher werden von Bund und Ländern Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Auch wenn das Gesetz Kommunen nicht direkt verpflichtet (und Einsparziele durch die Länder vorgegeben werden müssen), wird die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch für Kommunen gelten. Im Gesetz heißt es hierzu: „Die Länder ermitteln jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen und übermitteln diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres über das jeweilige Vorjahr an die zuständige Stelle.“
Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagements in Kommunen kann Kom.EMS bieten. Das Online-Tool Kom.EMS (Kommunales EnergieManagementSystem) hilft dabei, das Energiemanagement zu implementieren, zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Weitere Informationen zu Kom.EMS finden Sie hier. Hilfreiche Informationen bietet auch die Info-Veranstaltung der KEAN „Schulung zur Erstellung des Energieberichts für Kom.EMS Kommunen“ am 13. Oktober 2023, an der interessierte Kommunen gerne teilnehmen können.