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Aktuelles: Newsletter

  • 20. Oktober 2025

Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)

Um den Sanierungsstau bei kommunalen Sportanlagen abzubauen und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten, fördert der Bund investive Sanierungsprojekte von Städten und Gemeinden, die Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung betreffen.

Gefördert werden unter anderem die bauliche Sanierung und Modernisierung folgender Einrichtungen:

  • Sportstätten (einschließlich Hallen- und Freibäder, Sportfreianlagen)
  • Typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen der Sportstätten
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit

Gefördert werden können auch Objekte, die im Eigentum Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Ausgaben. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen/Experten ein.

Der Bund beteiligt sich in der Regel mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage sogar mit bis zu 75 %. Der verbleibende Eigenanteil ist von der Kommune zu tragen und muss durch einen Beschluss des zuständigen Gremiums bestätigt werden.

Interessenbekundung bis zum 15. Januar 2026 (Easy-Online Portal ist ab dem 10. November 2025 geöffnet)

Weitere Informationen zum Aufruf finden Sie hier: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)

Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit einer Förderung für Vereine, die Sportstätten nutzen über den Wettbewerb Klima.Sieger von Westfalen Weser. Dabei können energetische Maßnahmen an Vereinsgebäuden im Sinne des Klimaschutzes Förderbeträge von bis zu 25.000 € gewinnen. Aber auch Ideen für Energiespar-Maßnahmen werden mit der Förderung eines Sanierungskonzeptes unterstützt. Nähere Informationen dazu gibt es hier: Klima.Sieger – Vereine aus unserer Region zeigen, wie Klimaschutz gelingt: Westfalen Weser

Bewerbungen für Klima.Sieger sind bis zum 11.01.2026 möglich.

Für Fragen melden Sie sich auch gern bei:
Dr. Elke Mannigel, elke.mannigel@energieagentur-shg.de, 05721-96718-72

RED III: Neue Anforderungen an die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalplanung und Bauleitplanung

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