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Der Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sieht verschärfte Energieeffizienzziele vor, aber abgeschwächte Pflichten für Unternehmen, mit einer weniger verbindlichen Umsetzung der Einsparziele für Bund und Länder.
Das deutsche Energieeffizienzgesetz ist eng mit europäischem Recht verknüpft. Maßgeblich ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, die verbindliche Leitplanken für alle Mitgliedstaaten setzt.
Zu den zentralen Vorgaben gehören:
Was auf die Kommunen zukommen könnte, ist ebenfalls noch recht offen. Es kommt jetzt darauf an, dass im Anschluss über die Landesgesetzgebung über die Verpflichtung zur Einhaltung von Energieeffizienzzielen entschieden wird.
Quellen: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Novelle 2026 erklärt; Europäische Energieeffizienzpolitik BFEE, 2023
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