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Aktuelles: Allgemein

  • 9. Mai 2025

PV-Pflicht in Niedersachsen

Was Bauherren und Eigentümer jetzt wissen müssen

Niedersachsen hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt: Bis 2040 will das Bundesland treibhausgasneutral werden. Ein zentrales Element auf diesem Weg ist der massive Ausbau der Photovoltaik. Bis 2035 sollen insgesamt 65 Gigawatt (GW) PV-Leistung installiert sein, davon 50 GW auf Dächern und anderen versiegelten Flächen – aktuell sind es erst rund 6 GW (Stand Ende 2024).

Photovoltaik-Pflicht ab 2025

Mit dem 1. Januar 2025 ist eine umfassende Photovoltaik-Pflicht in Kraft getreten. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Neubauten: Alle neuen Wohn- und Gewerbegebäude mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern, deren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2024 gestellt wird, müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausstatten.
  • Bestandsgebäude: Auch bei grundlegenden Dachsanierungen, Aufstockungen oder Anbauten gilt die Pflicht, sofern die erneuerte oder erweiterte Dachfläche mindestens 50 m² umfasst.
  • Parkplätze: Offene Parkplätze und Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen müssen bei Neubau oder Sanierung mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Öffentliche Parkplätze entlang von Straßen sind ausgenommen.

Ausnahmen und Nachweispflichten

Die PV-Pflicht gilt nicht uneingeschränkt. Ausnahmen sind möglich, wenn

  • die Installation technisch unmöglich ist (z. B. bei Reet- oder Glasdächern oder unzureichender Traglast bei Bestandsgebäuden),
  • die Installation wirtschaftlich nicht vertretbar ist (z. B. wenn sich die Anlage innerhalb von 20 Jahren nicht rechnet),
  • das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist (deren Fläche wird angerechnet).

Eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar belegt werden – entsprechende Nachweise sollten gemeinsam mit der Fachunternehmererklärung sorgfältig aufbewahrt werden.

Wer ist verantwortlich?

Für die Einhaltung der PV-Pflicht ist der Bauherr selbst verantwortlich. Die Genehmigungsbehörden prüfen die Umsetzung im Rahmen des Bauantragsverfahrens.

Weitere Informationen und Beratung

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet auf ihrer Webseite eine übersichtliche Zusammenfassung der neuen PV-Pflicht und weiterführende Informationen. Auch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung stellt ein umfassendes FAQ zum Download bereit (Stand: 12.09.2024).

Fazit:
Mit der neuen Solarpflicht setzt Niedersachsen konsequent auf den Ausbau erneuerbarer Energien und bietet damit sowohl Chancen für Bauherren als auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wer plant zu bauen oder zu sanieren, sollte sich frühzeitig informieren und die neuen Vorgaben in die Planung einbeziehen.

Bild: Wilfried Wlotzka

Abschied und Neuanfang im Team: Danke, Gerhard – Willkommen, Lutz!

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