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In Niedersachsen tritt ab dem 01. Januar 2025 eine Neuerung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft, die eine umfassende Photovoltaik-Pflicht vorsieht. Die Regelung betrifft ab sofort alle Gebäude, die ab 2025 errichtet werden. Diese müssen auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche PV-Anlagen installieren. Voraussetzung ist dabei eine Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Aber auch bei Dachsanierungen oder Anbauten gilt die Pflicht. Die PV-Pflicht gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder wenn das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat auf Ihrer Webseite alle Änderungen der PV-Pflicht aus § 32a NBauO übersichtlich zusammengefasst.
Für die Einhaltung der PV-Plicht ist letztlich der Bauherr selbst verantwortlich. Eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar dargelegt werden können. Entsprechende Nachweise sollten zusammen mit der Fachunternehmererklärung gut aufbewahrt werden.
Weitere Informationen:
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bietet ein umfassendes FAQ zum Download an (Stand 12.09.2024).
Bild: Wilfried Wlotzka