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Aktuelles: Newsletter

  • 9. Februar 2024

Programm Energetische Stadtsanierung: Infos von der KfW

Der Bund hat entschieden, im Bundeshaushalt für 2024 keine weiteren Mittel für das Programm Energetische Stadtsanierung zur Verfügung zu stellen. Bislang sind in der Finanzplanung auch keine Mittel für die Folgejahre vorgesehen.

Kommunen

In den Programmen IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) und Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) können keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingegangene, aber noch nicht zugesagte Anträge werden an die Antragsteller zurückgesandt.

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse sind davon nicht betroffen.

Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen Kommunen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunen (www.kfw.de/208) zur Verfügung.

Unternehmen

Im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) können daher auch keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen sind davon nicht betroffen.

Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (www.kfw.de/148) zur Verfügung.

Wir bitten um Weiterleitung an andere ggf. Interessierte.

Informationen zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen im Landkreis Schaumburg
„Wegweiser“ für Heizungsneueinbau: Eine Entscheidungshilfe“

Energieagentur Schaumburg gGmbH

Am Krankenhaus 1a
31655 Stadthagen

Zentrale:
05721-96718-60
E-Mail:
info@energieagentur-shg.de

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