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Im Niedersächsischen Landtag wurde das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Es verpflichtet Anlagenbetreiber künftig, für jedes neue Windrad – aber auch für jede neue Freiflächenphotovoltaikanlage – eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Ferner müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligt werden. Hierdurch sollen Kommunen und die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlagen von der Wertschöpfung erneuerbarer Energien profitieren und die Akzeptanz für deren Ausbau vor Ort gestärkt werden.
Weitere Informationen zur Akzeptanzabgabe sowie eine Übersicht der von den Regionalen Planungsträgern auszuweisenden Vorrangflächen für Windenergie (insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche) finden Sie: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (niedersachsen.de)
Beitragsbild: „Vladimka production/Shutterstock.com“