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  • 5. Oktober 2023

Mehr Flächen für Windenergie

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das „Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs“ erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wurde am 14. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu weiten Teilen am 15. Juli 2023 in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Das Gesetz ändert mit Artikel 3 den § 245e des Baugesetzbuchs.

In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2027“ durch die Wörter „mit Ablauf des Stichtags für den Flächenbeitragswert nach Spalte 1 der Anlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ ersetzt.

In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027“ durch die Wörter „bis zum Ablauf des Stichtags für den Flächenbeitragswert nach Spalte 1 der Anlage des Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ ersetzt.

Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Plant eine Gemeinde, die nicht zuständige Planungsträgerin nach § 249 Absatz 5 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ist, vor dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt ein Windenergiegebiet gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auszuweisen, das mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist, soll ihrem Antrag auf Abweichung von diesem Ziel abweichend von § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde für Windenergie geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.“

Quellen:

https://kommunal.de/windkraft-kommunen-entscheiden-regionalplan-ausgehebelt-baugesetz

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1035/49.html?nn=4352768#top-49

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/184/VO.html

Schlaglicht: Umsetzung der Energieberichtspflicht
Neuer Kommentar zur BauNVO

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