Förderprogramme für Kommunen

Kommunale Maßnahmen zur Energieeinsparung, zum Klimaschutz oder zur Anwendung erneuerbarer Energien werden gefördert. Die wichtigsten Förderprogramme haben wir hier zusammengestellt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Schröder
Tel: 05721 96718-82
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Kommunalrichtlinie
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld”, kurz als „Kommunalrichtlinie” bezeichnet, fördert die Bundesregierung seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Die zum 01.01.2022 novellierte Richtlinie fördert strategische Maßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch eigenes Personal, die Einführung von Energiemanagement-Systemen und Potenzialstudien für besonders klimarelevante Bereiche. Daneben werden zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen, unter anderem für klimafreundliche Mobilität und energieeffiziente Straßenbeleuchtung gefördert.

Zu weiteren Informationen zur Kommunalrichtlinie von der KEAN

Quartierskonzepte und Quartiersversorgung
Mit dem KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung” wird die Erarbeitung integrierter Quartierskonzepte sowie deren Umsetzung durch Sanierungsmanager gefördert.

Das Förderprogramm umfasst:

  • Zuschuss von bis zu 75 Prozent zu den Kosten für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte
  • Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Sanierungsmanagers von bis zu 75 Prozent für fünf Jahre, auch während der Konzepterarbeitung.

Zum KfW 432-Förderprogramm

Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunalrichtlinie fördert unter Punkt 4.1.11 die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige externe Dienstleister:innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent.

Zum Förderprogramm für kommunale Wärmepläne

Sanierung und Neubau
Das BAFA fördert die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent (abhängig von der Komplexität des Gebäudes bis maximal 8.000 Euro). Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.

Den Zuschuss erhalten Kommunen und Vereine, wenn sie sich bei der Erstellung energetischer Sanierungskonzepte oder auch zum Neubau von Nichtwohngebäuden von ausgewiesenen Fachleuten beraten lassen. Die beauftragten Fachleute müssen als Energieberater vom BAFA anerkannt sein.

Zum BAFA-Förderprogramm

Die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bieten für kommunale Klimaschutzprojekte attraktive Fördermöglichkeiten. Doch ist die Antragstellung für Verwaltungen mit Aufwand verbunden. Um niedersächsischen Kommunen die Antragstellung zu erleichtern, bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) Unterstützung bei der Erstellung von Projektskizzen für bestimmte Anträge an: Informationen zur NKI-Antragshilfe (PDF)

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