- 26. Februar 2025
Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG)
Das Bundesklimaanpassungsgesetzes (KAnG) setzt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Klimaanpassung in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, verbindliche Ziele für die Klimaanpassung festzulegen und hat dies mit einem breiten Beteiligungsprozess bereits begonnen.
Die Bundesländer sind verpflichtet, eigene Klimaanpassungspläne aufzustellen und einen Rahmen für die Kommunen zu setzen, um Klimaanpassungspläne auf ihrer Ebene zu erstellen. Niedersachsen hat dabei schon einige Schritte getan und zum Beispiel schon 2021 eine Anpassungsstrategie entwickelt und die Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren unterstützt. Kommunale Klimaanpassungspläne sind das zentrale Instrument des Gesetzes, aber es ist jedem Bundesland überlassen, festzulegen, welche Kommunen bzw. kommunale Ebene mit der Erstellung von Anpassungsplänen beauftragt werden. Viele Kommunen sind schon aktiv in der Klimaanpassung. Darüber hinaus sind ab 2025 alle Gremien, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, verpflichtet, das Ziel der Klimaanpassung in ihren Planungen und Entscheidungen gebührend zu berücksichtigen.
Mit der vorliegenden „Niedersächsischen Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ wird der Handlungsbedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen in vielen zentralen Bereichen aufgezeigt. Diese Maßnahmen werden die Resilienz der Gesellschaft für den Klimawandel steigern.
Die Verantwortung für künftige Generationen hat der niedersächsische Landtag erkannt und den Schutz des Klimas als Staatsziel in Artikel 6 c der Niedersächsischen Verfassung verankert. Dies umfasst ausdrücklich die Pflicht, die Folgen des Klimawandels zu mindern.
Eine der drängendsten Fragen wird die Finanzierung der Klimaanpassung sein. Auch wenn sich eine Investition in Anpassungsmaßnahmen lohnt, weil die möglichen Schäden durch zum Beispiel durch Starkregenereignisse oder Hitze größer sind, verfügen die meisten Kommunen nicht über ausreichende Mittel für großen Investitionen. Eine Möglichkeit ist, dass Klimawandelfolgenanpassung eine „Gemeinschaftsaufgabe“ wird, damit könnte eine neue Bundesregierung mehr finanzielle Unterstützung leisten (EM).