- 28. Mai 2024
KFW – Neue Heizungsförderung – Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe
Energiewende im Gebäudebereich: Neue Gesetzgebung für klimafreundliche Heizsysteme
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort die neue Heizungsförderung neben Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen (seit 27.02.24 bereits möglich), ab sofort auch Privatpersonen antragsberechtigt sind, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Über das Kundenportal “Meine KfW” können Sie den Antrag für den Zuschuss “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (458) stellen. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit kann nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage der Förderbank und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine separate Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Links zu den Förderprogrammen:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Regelungen für Mehrfamilienhausbesitzer: Innen und Eigentümer: Innen von vermieteten Einfamilienhäusern
Für andere Zielgruppen wird die Möglichkeit zur Antragstellung im Laufe des Jahres 2024 bekannt gegeben. Weitere Details hierzu finden Sie auf unserer Website zum Thema Heizungsförderung.
Welche Übergangsregelungen gelten und wo Sie Anträge stellen können finden Sie auf unserer Seite: Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) und auf der Internetseite der KfW: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Hier die wichtigen Fakten zusammengefasst:
Eckdaten auf einen Blick zum Download.
Bildquelle: KfW-Bank