- Home
- Privathaushalte
- Kommunen
- Unternehmen
- Wasserstoff
- Themen
- Über uns
Energiewende im Gebäudebereich: Neue Gesetzgebung für klimafreundliche Heizsysteme
Das Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende im Gebäudebereich. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend, was eine langfristig planbare, kostengünstige und stabile klimafreundliche Wärmeversorgung ermöglichen soll.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch und energetische Sanierung
Seit dem gleichen Datum bietet die BEG einen bis zu 70 Prozentigen Investitionskostenzuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen durch erneuerbare Energien. Zusätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent gefördert. Eine neu eingeführte zinsvergünstigte Finanzierungsoption unterstützt Antragstellende bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Welche Übergangsregelungen gelten und wo Sie Anträge stellen können finden Sie auf unserer Seite: Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) und auf der Internetseite der KfW: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Hier die wichtigen Fakten zusammengefasst:
Eckdaten auf einen Blick zum Download.
Bildquelle: KfW-Bank