- 27. Februar 2024
KFW – Neue Heizungsförderung – Antragstellung ab 27.02.2024 möglich
Energiewende im Gebäudebereich: Neue Gesetzgebung für klimafreundliche Heizsysteme
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort die neue Heizungsförderung für Privatpersonen verfügbar ist. Zunächst können Eigentümer: Innen eines Einfamilienhauses den Antrag stellen. Wichtig dabei ist, dass die Eigentümer: Innen selbst darin wohnen. Über das “Kundenportal Meine KfW” können Sie den Antrag für den Zuschuss “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (458) stellen. Des Weiteren wird ab dem genannten Datum voraussichtlich auch der zinsgünstige “Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude” (358, 359) zur Verfügung stehen, den Sie bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen können.
Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit kann nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage der Förderbank und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine separate Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Links zu den Förderprogrammen:
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Regelungen für Mehrfamilienhausbesitzer: Innen und Eigentümer: Innen von vermieteten Einfamilienhäusern
Für andere Zielgruppen wird die Möglichkeit zur Antragstellung im Laufe des Jahres 2024 bekannt gegeben. Weitere Details hierzu finden Sie auf unserer Website zum Thema Heizungsförderung.
Welche Übergangsregelungen gelten und wo Sie Anträge stellen können finden Sie auf unserer Seite: Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) und auf der Internetseite der KfW: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Hier die wichtigen Fakten zusammengefasst:
Eckdaten auf einen Blick zum Download.
Bildquelle: KfW-Bank