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  • 10. April 2025

Förderung für kommunale Starkregenvorsorgekonzepte

Was passiert bei Starkregen? Wohin fließt das Wasser, welche Bereiche sind besonders gefährdet? Was können die unterschiedlichen Akteure in den Gemeinden und Städten, sowie die Bürgerinnen und Bürger tun? Das sind Fragen, die im Rahmen der Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten beantwortet werden.

Starkregen ist ein Regenereignis, bei dem eine sehr hohe Menge Niederschlag innerhalb kurzer Zeit fällt. Das Auftreten von Starkregen kann man nicht verhindern, aber Städte und Gemeinden können die daraus resultierenden Gefahren und Risiken verringern.

Seit November 2024 sind Informationen zu Starkregen für Niedersachsen auf dem Geoportal des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (Geoportal.de) öffentlich zugänglich. Auswertungen des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigen, dass Schaumburger Kommunen überdurchschnittlich stark von Starkregenereignissen betroffen sind. Das heißt nicht nur, dass es hier bei uns zu Starkregen kommen kann, sondern dass auch viele Gebäude akut gefährdet sind.

Um Gefahren für die Bevölkerung zu minimieren, gibt es die Möglichkeit der Förderung von Kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten über die NBank (Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte). Anträge müssen am 29.08.2025 bei der NBank eingegangen sein und werden erst nach diesem Stichtag bewertet und bewilligt.

Einige Schaumburger Gemeinden haben schon die Gelegenheit zu einem ersten inhaltlichen Austausch mit der NBank und dem Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu dem Thema wahrgenommen, der sehr offen und konstruktiv war. Eine weitere Möglichkeit zur Vernetzung und Information gibt es am 21.05.2025 bei der 6. Netzwerktagung des Starkregen-Netzwerkes Niedersachsens in Hannover.

Falls Sie Interesse haben ein Starkregenvorsorgekonzept zu erstellen und erste Maßnahmen in der Kommunikation mit den Bürger*innen umzusetzen, nehmen Sie gern Kontakt auf zur Fördermittelberatung Kommunaler Klimaschutz der Energieagentur (Dr. Elke Mannigel, Tel. (+49) 5721 96718-72, E-Mail elke.mannigel@energieagentur-shg.de).

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