- 10. April 2025
Fördermöglichkeit Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
Der ANK-DAS (Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz – Deutsche Anpassungsstrategie) – Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ öffnet am 15.05.2025.
Der zweite Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (Förderschwerpunkt A.1). Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt.
Gefördert werden Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz, die die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse der Kommunen betrachten und zugleich die Synergien, Schnittstellen und positive Nebeneffekte gegenüber den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und gegenüber den Zielen des ANK in diesem Förderaufruf berücksichtigen. Die Vorhaben müssen spätestens im Jahr 2026 beginnen und in 2028 abgeschlossen werden.
Im zweiten Förderaufruf ist Voraussetzung zur Förderung, dass der Bewilligungsprozess im Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen wird. Die Prüfung der Anträge beginnt nach deren Eingang. Die Einstellung von Klimaanpassungsmanager*innen darf erst nach der Bewilligung erfolgen, andernfalls ist eine Förderung durch den Bund nicht möglich.
Anträge werden nach Eingang geprüft und bewilligt – es lohnt sich also möglichst bald einen Antrag einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier: ANK-DAS Förderaufruf 2025 | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) – auch den Hinweis auf ein Webinar am 13.05.2025 mit weiteren Informationen zur Antragsstellung.
Falls Sie weitere Informationen möchten oder Unterstützung bei der Antragsstellung brauchen, nehmen Sie gern Kontakt auf zur Fördermittelberatung Kommunaler Klimaschutz der Energieagentur (Dr. Elke Mannigel, Tel. (+49) 5721 96718-72, E-Mail elke.mannigel@energieagentur-shg.de).