- 21. Mai 2024
Jetzt können Sie loslegen: Solarpaket 1 ist veröffentlicht
Die Erleichterungen bei Stecker-Solar-Anlagen im Rahmen des Solarpakets I haben sich lange verzögert. Viele Bürger*innen haben deshalb mit der Anschaffung noch gewartet. Jetzt gilt das neue Gesetz.
Kürzlich hatte der Bundesrat endlich dem sogenannten Solarpaket I zugestimmt, jetzt wurden die neuen Regeln für Balkonkraftwerke auch im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist der offizielle Startschuss für Vereinfachungen bei den derzeit so beliebten Balkonkraftwerke gefallen.
Seit Langem schon gab es das politische Versprechen, die Regelungen rund um Stecker-PV-Geräte wesentlich zu vereinfachen. Gesammelt sollten diese und weitere Maßnahmen im Solarpaket 1 bereits letztes Jahr verabschiedet werden. Daraus war jedoch nichts geworden, Ende April 2024 ist es nun aber im Bundestag verabschiedet und am 15. Mai entsprechend veröffentlicht worden.
Folgende Neuheiten regelt das Solarpaket I rund um Balkonkraftwerke:
- Meldepflichten vereinfacht: Lange mussten Nutzer Balkonkraftwerke sowohl im Marktstammdatenregister eintragen als auch dem Netzbetreiber melden. Dieses Doppel wurde bereits zum 1. April abgeschafft. Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber gibt es nicht mehr. Die Eintragung im Marktstammdatenregister wurde bereits im April 2024 vereinfacht.
- Mehr Leistung: Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt die vereinfachte Anmeldung.
- Alle Zähler erlaubt: Auch rückwärts drehende Stromzähler werden vorübergehend geduldet, einen Zwang zum Einbau eines digitalen Stromzählers gibt es nicht.
Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken noch attraktiver. Wer damit liebäugelt und bisher den Kauf verschoben hat, sollte jetzt loslegen.
Schukostecker: Balkonkraftwerke sollen mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern. Hierzu muss aber noch eine Norm erarbeitet werden.
Beitragsbild: „nnattalli/stock.adobe.com“