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Seit dem 1. Juli 2023 gibt es Neuerungen für die Richtlinien der Bundesförderung zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Es gilt nun die Bundesförderung von Energieberatungen für Wohngebäude die Richtlinie vom 31. Mai 2023. Sie ersetzt die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) vom 28. Januar 2020.
Somit können Anträge auf Zuschussförderung ab dem 1. Juli 2023 nur noch unter den Voraussetzungen der neuen Richtlinie gestellt werden.
Energieberatungen für Wohngebäude sind künftig nur noch dann förderfähig, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSPF) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Zudem werden die Förderbeträge zukünftig direkt an die Beratungsempfänger:innen ausgezahlt. Diese stellen die Anträge dann auch direkt beim BAFA und nicht – wie bisher – die Beraterinnen und Berater. Die Berater:innen können jedoch bevollmächtigt werden das Antragsverfahren durchzuführen. Dann ist das Prozedere wie gehabt.
Weitere Informationen finden Sie unter BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
Beitragsbild: Fotolia_135898975_M