- 20. Februar 2024
Lauter Fragezeichen bei der Förderung für Kommunen – wir stocken auf!
Verständlich – die Palette an Förderprogrammen und -möglichkeiten für strategische und investive Maßnahmen in Kommunen ist groß und wirkt oft auf den ersten Blick undurchschaubar und abschreckend. Aber – und das ist wichtig – meistens findet sich eine Möglichkeit, ein bestimmtes Projekt über eine Förderung weiter voranzutreiben.
Eine eigene Recherche ist unabdingbar, denn Sie selbst wissen am besten, wie Ihr Projekt strukturiert ist und können sich daher auch am schnellsten einen Überblick darüber verschaffen, ob Ihre Projektidee in ein Förder“korsett“ passt. Ob Sie – als Kommune – dieses Korsett ausfüllen möchten oder können, oder ob Sie das angedachte Projekt nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile z. B. ohne Zuschuss oder günstigen Kredit doch selbst ausführen möchten, können und müssen Sie selbst entscheiden.
Die Energieagentur Schaumburg weist in ihrem Newsletter für Kommunen und auf ihrer Internetseite immer möglichst zeitnah auf Fördermöglichkeiten bzw. sich ändernde Bedingungen hin. Wir können jedoch nicht sicherstellen, dass auf unseren Informationswegen immer alle Fördermöglichkeiten und Bedingungen Berücksichtigung finden.
Daher hier auch noch einmal der Hinweis auf die übersichtliche und stets aktuelle Seite der Landesagentur KEAN: Kommunaler Klimaschutz – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (klimaschutz-niedersachsen.de), die Sie auch zum Querchecken nutzen sollten.
Verantwortlich für die offiziellen, verbindlichen Informationen zu Förderprogrammen sind in jedem Fall die zuständigen Fördermittelgeber und deren Beauftragte. Daher schauen Sie sich bitte auf folgenden Seiten um und machen sich mit den Systematiken rechtzeitig vertraut, bevor Sie einen Antrag bei einem der Fördermittelstellen stellen.
Ein Projekt braucht selbstverständlich immer ein Projektmanagement – nutzen Sie also ausreichende Kapazitäten im Vorfeld und fragen Sie im Zweifel gern bei uns nach.
Ab August 2024 steht Ihnen in der Energieagentur eine weitere Mitarbeiterin für die Beratung zur Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln und zur Unterstützung bei der Beantragung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dann gern zu zweit weiter.