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Das GEG ist technologieoffen gestaltet. Es sieht verschiedene Erfüllungsoptionen im Rahmen der geplanten 65-Prozent-Erneuerbare-Energie-Vorgabe vor. Eine davon ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Der Entwurf des GEG enthält daher auch Verknüpfungen zur kommunalen Wärmeplanung.
Erst, wenn in einer Kommune auf der Grundlage eines Wärmeplans eine Entscheidung über die Ausweisung als Wärmenetzgebiet (Neu- oder Ausbau) oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 getroffen wird, wird hier der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon damit verbindlich.
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