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Aktuelles: Strom

  • 27. Juli 2022

EEG 2023 – Neue Vergütungssätze für PV-Anlagen

Die neuen Vergütungssätze für PV-Anlagen machen den Ausbau für Hauseigentümer wieder interessant. Mit dem novellierten Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG) strebt die Bundesregierung ab 2023 einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien an. Der Ausbau wird in 3 Schritte aufgeteilt. 2022 sollen 7 Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. 2023 werden es dann bereits 9 GW sein und ab 2026 solle es bereits 22 Gigawatt sein.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen
Was wird genau einfacher? Die EEG-Umlage fällt weg und damit kann ab 2023 auch der bisher benötigte Erzeugungszähler entfallen. Sollten sie einen Erzeugungszähler vom Netzbetreiber angemietet haben, so kann dieser voraussichtlich ausgebaut werden. Durch den Wegfaller der EEG-Umlage wird die  Abrechnung beim Stromkauf deutlich leichter.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Abschaffung der 70 Prozentregelung. Ab dem 1. Januar 2023 ist es möglich mehr als 70 Prozent der PV Nennleistung in das öffentliche Netz einzuspeisen. Diese Regelung gilt für alle neuen Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen. Ab 2023 ist für diese PV-Anlagen auch kein Solar-Erzeugungszähler mehr notwendig.

Unbedingt Freigabe der EU bei den Vergütungssätzen abwarten 
Das bisher bekannte Verfahren (Warten auf einen Tag X, Pflicht zum Infoschreiben an den Netzbetreiber) wird wieder gestrichen. Die neuen Vergütungssätze des neuen EEG gelten erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Anfang August).  Ab diesem Zeitpunkt könnten  die PV-Anlagen eigentlich in Betrieb genommen werden und mit den neuen Einspeisevergütungen abgerechnet werden.

Aber eben nur eigentlich! Der Haken dabei: Die EU-Kommission muss die Vergütungssätze freigeben. Und wann diese Freigabe wirklich erfolgt, weiß niemand.

Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen oder zu Förderungen von Photovoltaik auf Garagen und in Gärten finden sie unter:

Verbraucherzentrale – EEG 2023

 

 

 

 

 

 

Anmeldung zur Online-Solarberatung am 15. August 2022
Förderung der KfW für die Gebäudesanierung weiter gekürzt

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