- 24. Juli 2026
KfW-Beratung am 13. August: Jetzt Termin sichern
Am 13. August 2026 von 15-16:30 Uhr steht eine Ansprechperson der KfW für persönliche Beratungsgespräche zur Sanierungs- und Heizungsförderung vor Ort zur Verfügung. Angesichts der zum 21.07.2026 geänderten Förderbedingungen (geltend nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)) bietet sich dieser Termin an, um offene Fragen direkt zu klären.
👉 Interesse an einem Termin? Dann bitte bei ira.panolias@energieagentur-shg.de melden, damit eine koordinierte Terminvergabe stattfinden kann.
Hintergrund: Das sind die aktualisierten BEG-Förderungsprogramme (422 & 464)
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) –– sowohl eines für die Heizung (422), eines für die Sanierung der kommunalen Gebäude (464).
Die wichtigsten Punkte hier im Überblick:
Heizungsförderung für Kommunen (422)
- 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Gesamtkosten für effiziente Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizungen) oder den Anschluss an ein Gebäude-/Wärmenetz.
- Wer: Kommunen, Eigenbetriebe, Gemeinde- und Zweckverbände direkt (kommunale Unternehmen laufen über die Programme 459/522).
- Förderhöchstbetrag: z. B. 28.000 € für die 1. Wohneinheit bzw. für Nichtwohngebäude bis 150 m² – sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.
- Bewilligungszeitraum: 36 Monate, Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ mit vorheriger Bestätigung (BzA/gBzA) durch Energieeffizienz-Expert:in oder Fachunternehmen.
Sanierungszuschuss für Kommunen (464)
- Gestaffelt nach Effizienzstufe: 10 % (Denkmal/EH 85) bis 25 % (EG/EH 40 EE) – plus kombinierbare Boni: +5 % Nachhaltigkeitsklasse, +10 % „Worst Performing Building“, +15 % Serielle Sanierung (Wohngebäude).
- Kein Gas mehr förderfähig – nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien.
- Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung: jeweils 50 % Zuschuss.
- Förderhöchstbeträge: bis 150.000 €/Wohneinheit bzw. bis 2.000 €/m² Nettogrundfläche (max. 10 Mio. € Gesamtkosten, 5 Mio. € Zuschuss) bei Nichtwohngebäuden.
- Alternative: Förderung auch als zinsgünstiger Kredit über Produkt 264 möglich.
⚠️ Wichtig für beide Programme:
- Heizungs- und Sanierungsförderung lassen sich nicht kombinieren – nach Abschluss eines Vorhabens gilt eine 3-Jahres-Sperre, bevor die jeweils andere Förderung beantragt werden kann.
- Bestandsgebäude müssen mind. 5 Jahre alt sein (Bauantrag/-anzeige).
- 10 Jahre Nutzungspflicht nach Fertigstellung.
- Energieeffizienz-Expert:in zwingend erforderlich, Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
🔗 Mehr dazu: www.kfw.de/422 (Heizung) | www.kfw.de/464 (Sanierung)