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Aktuelles: Newsletter

  • 20. Februar 2026

Kommunalrichtlinie wurde optimiert

Die KEAN meldet in ihrem Newsletter: Das zentrale Förderinstrument für Kommunen bietet bei der Antragstellung neue Vorteile: Individuelle Beratung durch feste Ansprechpartner:innen der ZUG sowie mehr Planungssicherheit und einen früheren Projektstart durch eine auf möglichst fünf Monate verkürzte Bearbeitungszeit.

Für schnelle Leser:innen: Dann mal los…

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) hat zum 11. Februar 2026 das Angebot der Kommunalrichtlinie überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist es, Kommunen und kommunale Akteure schneller und verlässlicher bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten zu unterstützen.

Hierfür sind insbesondere folgende Neuerungen vorgesehen:

1. Bewilligung innerhalb von fünf Monaten:

Förderanträge, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden künftig innerhalb von fünf Monaten bewilligt, um die Planungssicherheit zu erhöhen und einen zügigeren Projektstart zu ermöglichen.

2. Feste Ansprechpersonen bei der ZUG:

Antragstellende Kommunen und Akteure werden auf Wunsch während des gesamten Antragsprozesses von festen Beraterinnen und Beratern der ZUG begleitet, auch nach Einreichung des Antrags.

3. Mehr Sicherheit im Antragsprozess

Die Anträge können vor Einreichung gemeinsam mit den Ansprechpersonen Schritt für Schritt durchgegangen werden. So lassen sich formale Fehler vermeiden.

4. Wirkung vor Ort:

Mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie können Sie konkrete Klimaschutzmaßnahmen umsetzen und dauerhaft Betriebskosten senken. Energieeffiziente Technik reduziert den Stromverbrauch deutlich und entlastet so den Haushalt. Gleichzeitig tragen die Maßnahmen dazu bei, die Lebensqualität vor Ort zu verbessern, beispielsweise durch eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr und mehr regionale Wertschöpfung.

Die Kommunalrichtlinie bietet damit bei der Antragstellung neue Vorteile: Individuelle Beratung durch feste Ansprechpartner:innen sowie mehr Planungssicherheit und einen früheren Projektstart durch eine auf möglichst 5 Monate verkürzte Bearbeitungszeit.

Alle Neuerungen finden Sie hier.

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