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Die KEAN informierte mit Datum vom 05.08.2025, dass ab sofort wieder Interessensbekundungen für die Impulsberatungen Solar für Kommunen eingereicht werden können.
Niedersächsische Kommunen haben nunmehr wieder die Möglichkeit, bis zu zwei Solarberatungen zu erhalten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass
Die Beratung darf nicht im Hinblick auf eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von § 136 NKomVG in Anspruch genommen werden.
Für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Regiebetriebe der Kommunen kann eine Impulsberatung Solar nicht gewährt werden. Bitte beachtet, dass die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind. Bei hoher Nachfrage kann es zu einem vorzeitigen Förderstopp kommen.
Anmeldung: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/kommunen/impulsberatung-solar.php