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  • 21. Mai 2025

Energetische Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude

Eine gute Grundlage für die Förderungen von Sanierungsmaßnahmen für kommunale Gebäude ist ein energetisches Sanierungskonzept, das relativ einfach im Rahmen einer Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt werden kann. Sanierungskonzepte sollen und können frühzeitig, auch im Rahmen eines kommunalen Energiemanagements, eingesetzt werden, um mittel- bis langfristige Sanierungen für alle kommunalen Liegenschaften planen zu können.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Das Konzept ist wichtig, um zu sehen, was bei einem Gebäude langfristig noch saniert werden müsste/könnte und ob vielleicht auch alternative Energien in Frage kommen. Eine Pflicht zur Umsetzung der Sanierungsempfehlungen gibt es nicht. Sie haben als Kommune mit einem Sanierungskonzept jederzeit die Informationen zur Hand, wenn an dem Gebäude Reparaturen anstehen und/oder die Heizung ausfällt, dann auch in einem Zug gleich die Energetische Sanierung mitplanen zu können.

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Die Kosten für das Sanierungskonzept sind überschaubar. Weitere Informationen zum Antrag gibt es unter: BAFA – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Die Antragsstellung ist nicht kompliziert und ggf. kann ein Energieeffizienzexperte dabei schon unterstützen. Zugelassene Energieeffizienzexperten finden Sie hier Energie-Effizienz-Experten (EEE) – Reiter Nichtwohngebäude.

Für Fragen oder Unterstützung bei der Antragsstellung melden Sie sich gern bei:
Dr. Elke Mannigel, elke.mannigel@energieagentur-shg.de, 05721-96718-72

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