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Systeme zur Gebäudeautomation haben das Potenzial, viel Energie und erhebliche Kosten einzusparen. Aus diesem Grund regelt der §71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass seit Anfang des Jahres 2025 alle Nichtwohngebäude mit großen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen von mehr als 290 kW Nennleistung mit einem solchen Gebäudeautomatisierungssystem ausgestattet sein müssen. Das gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten.
KEAN, veröffentlicht am: 14. Januar 2025
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Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDI)
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