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Die Kommunalrichtlinie (KRL) wurde überarbeitet und tritt zum 1. November 2024 in Kraft und ersetzt damit die aktuelle KRL. Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab. So können kommunale Akteure über die KRL in ihren Klimaschutzprojekten noch besser unterstützt werden. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung. Anträge nach der neuen KRL können dann ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(Quelle: Newsletter 09/2024, Neues aus der nationalen Klimaschutzinitiative, Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024 | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, aufgerufen am 14.10.2024)
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