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Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) führte bereits verschiedene kommunale Pflichtaufgaben im Bereich des Klimaschutzes ein. Hierzu zählte für alle Kommunen die Erstellung eines Energieberichts (§ 17 NKlimaG). Der Energiebericht muss zum 31.12.2023 für den Berichtszeitraum 2022 erstmals fertiggestellt werden und ist somit die erste Pflichtaufgabe, deren Umsetzung ansteht.
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