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Zum 01.01.2024 treten bestimmte verpflichtende Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz für niedersächsische Kommunen in Kraft, unter anderem die kommunale Wärmeplanung für Mittel- und Oberzentren.
Die Förderung für die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung läuft – außer für die bereits per NKlimaG/ Landesgesetz verpflichteten Mittel- und Oberzentren – erst einmal weiter, wird aber allem Anschein nach umgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Andere Maßnahmen – wie Klimaschutzkonzepte für Landkreise – sind in Niedersachsen mit Inkrafttreten der Novelle des NKlimaG ebenfalls nicht mehr förderfähig.
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