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Seit dem 28. Mai 2025 gelten in Niedersachsen deutlich erhöhte Wertgrenzen im Vergaberecht. Mit der Anpassung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) wird öffentlichen Auftraggebern die Vergabe von Aufträgen wesentlich erleichtert. Ziel der Neuerung ist es, Verfahren zu beschleunigen, Ressourcen zu schonen und bürokratische Hürden abzubauen, insbesondere für Kommunen und kleinere Vergabestellen.
Quelle und weitere Infos: https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Erh%C3%B6hung-der-Wertgrenzen-im-Vergaberecht/