- 21. Mai 2025
Neue Antragsstichtage – Förderung für Klimaschutz und Energieeffizienz
Förderung für Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden oder die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme zum Beispiel gibt es noch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu zwei Millionen Euro pro Projekt.
Die NBank hat inzwischen zusätzliche Antragsstichtage am 01.07.2025 und 15.12.2025 eingerichtet, um die vorhandenen Mittel ausschöpfen zu können. Der Stichtag 01.09.2025 bleibt bestehen. Damit ist der letzte Antragsstichtag der 15.12.2025.
Wichtig für die Förderung ist eine erhebliche Reduktion des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring. Da im Vorfeld eine Sachverständigen Expertise einzuholen ist, empfehlen wir möglichst bald mit der Antragsplanung zu beginnen. Weitere Informationen finden Sie bei der NBank unter Klimaschutz und Energieeffizienz
Die Projekte/Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2028 umgesetzt worden sein.
Die gute Nachricht ist, dass es für finanzschwache Kommunen Ko-finanzierungshilfe gibt: Ko-finanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen | Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser