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  • 5. Oktober 2023

Kommunales Förderprogramm aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) geht an den Start

Das Bundesumweltministerium hat am 14.07.2023 die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) veröffentlicht. Mit dem ANK sorgt die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ soll insbesondere Kommunen beim Natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. Das aktuelle Skizzeneinreichungsfenster ist vom 1. August bis zum 31. Oktober 2023 geöffnet. Dafür stehen in den kommenden Jahren bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ein weiteres Förderprogramm zu Natürlichem Klimaschutz in Unternehmen startete am 15. Juli im Rahmen des KfW-Umweltprogramms.

Gefördert werden mit dem kommunalen Programm für Natürlichen Klimaschutz investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säume mit Hecken, Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren. Außerdem sollen natürlichen Bodenfunktionen durch die Entsieglung von Flächen wiederhergestellt werden. Insgesamt wird dadurch die Attraktivität für Kommunen und ländliche Räume gesteigert.

Das BMUV bereitet weitere Fördermaßnahmen im Rahmen des ANK vor, die in Kürze veröffentlicht werden. Dabei geht es um Angebote zur Klimaanpassung und Stadtnatur sowie um Renaturierungsmaßnahmen für Moore, Wälder und Auen sowie um die Entwicklung von Wildnis in Deutschland. Insgesamt stehen für Fördermaßnahmen im ANK bis zu vier Milliarden Euro zur Verfügung.

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