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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 das Wärmeplanungsgesetz beschlossen und somit den Weg frei gemacht für eine nun in den Ländern zu führende Diskussion über die weitere Ausgestaltung des Gesetzes. In die Entscheidungskompetenz und -verpflichtung des Landes Niedersachsen fallen die Übertragung der Aufgabe auf die bisher nicht durch das Niedersächsische Klimagesetz verpflichteten Kommunen, die Einführung einer vereinfachten Wärmeplanung für Kommunen unter 10.000 Einwohner:innen sowie die Ausgestaltung des finanziellen Ausgleichs für diese neue Aufgabe entsprechend des bisherigen Systems. Es ist davon auszugehen, dass das Land hierfür eine erneute Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes zu Beginn des Jahres 2024 anstreben wird.
Aus: NSGB-RATSBRIEF, Nachrichten für Ratsmitglieder und Bürgermeister im NSGB, Nr. 9/2023 vom 19.12.2023, Kommunale Wärmeplanung