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Am 1. Juli 2024 trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) konzentriert sich auf die übergeordneten Fragen der Klimaanpassung. Das Gesetz soll einen Rahmen bereitstellen, um Klimaanpassung in Deutschland systematisch und vorausschauend zu betreiben, Handlungsbedarfe transparent zu machen und die Grundlagen für flächendeckende Vorsorgemaßnahmen zu schaffen.
Die Regelungen für konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Klimaanpassung werden in einzelnen Fachgesetzen getroffen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen weitere Fachgesetze mit Bezug zur Klimaanpassung novelliert werden.