- 10. Oktober 2023
Information zum neuen Klimaanpassungsgesetz (KAnG):
Klimaanpassungsgesetz
Das KAnG gibt einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen für die Klimaanpassung vor. Es ist eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder vorgesehen (geplante Gemeinschaftsaufgabe).
Die Länder müssen jeweils eine eigene Klimaanpassungsstrategie vorlegen; das Land Niedersachsen hat bereits 2021 auf Grundlage des NKlimaG 2020 eine eigene Klimaanpassungsstrategie vorlegt: (https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/klima/Klimaanpassung/klimaanpassung-in-niedersachsen-199341.html und siehe unten).
Es wurde ein Berücksichtigungsgebot des Ziels der Klimaanpassung für Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen, Energieversorger, Ämter) festgelegt. Weitere gesetzliche Maßnahmen sollen z. B. im BauGB, Boden- und Wasserhaushaltsrecht erfolgen.
Wir informieren Sie hier über die weitere Entwicklung.
Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 2021
Im Niedersächsische Klimagesetz 2020 (NKlimaG) wurde die Landesregierung dazu verpflichtet, eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erarbeiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Erste Auswirkungen des Klimawandels sind bereits jetzt in Niedersachsen spürbar: Um 1,7°C ist die durchschnittliche Temperatur gegenüber 1881 angestiegen. Das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) hat, basierend auf der „Empfehlung für eine niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ aus dem Jahr 2012, die „Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ erarbeitet. Die Strategie umfasst 17 Handlungsfelder, die von Klimawandel betroffen sein werden und stellt vor, welche Anpassungsstrategien nötig sind.