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Am 4. Dezember wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) pausiert. Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit u.a. auch die Förderung kommunaler Wärmeplanung durch die ZUG. Wie das BMWK am 14. Dezember bekanntgab, läuft die Förderung von Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1.1.2024 zum Ende des Jahres 2023 generell aus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen arbeitet derzeit daran, einen Finanzierungsbeitrag des Bundes zur Wärmeplanung umzusetzen.
Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden Sie im Dezember-Newsletter und hier.