- 9. Dezember 2025
EFRE-Klimaschutz und Energieeffizienz – weiterer Antragsstichtag am 01.03.2026
Die NBank hat für die niedersächsische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (EFRE-Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“) einen zusätzlichen Antragsstichtag bekanntgegeben.
Demnach können nun Anträge letztmalig zum 01. März 2026 eingereicht werden.
Ziel der Förderung ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden sowie von bestehenden betrieblichen Prozessen zu senken.
Wichtig: Aufgrund der späten Antragsstichtage kann es abweichend zur Richtlinie Ziffer 4.4 zu einem kürzeren Durchführungszeitraum kommen. Spätestes Projektende ist 30.09.2029. Eine Verlängerung der Durchführungszeitraums darüber hinaus ist nicht möglich.
Einen Fragen- Antworten-Katalog mit detaillierten Informationen finden Sie hier.
Um eine Förderzusage im Rahmen dieses Programms zu erhalten, muss nachweislich eine erhebliche Reduktion (teilweise mehr als 50 %) des fossilen Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen nach dem der Richtlinie zugrunde liegenden Scoring erreicht werden.
1. Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden (mind. zwei hochwertige Elemente einer Sanierung und verpflichtende Einbindung erneuerbarer Energien)
2. Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen (Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich)
3. Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank unter: NBank – Klimaschutz und Energieeffizienz
Für Rückfragen oder mehr Informationen melden Sie sich auch gern bei Dr. Elke Mannigel, elke.mannigel@energieagentur-shg.de, 05721-96718-72.